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Symbolfoto: Das AIT ist Österreichs größte außeruniversitäre Forschungseinrichtung

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Elektronische Plattform eines Bezugsberechtigungssystems für Güter, Produkte und Dienstleistungen

  • Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern als auch Dienstleistungen und der Unternehmen mit notwendigen Vorprodukten (Roh-, Halb- und Fertigfabrikate) langfristig zu gewährleisten, bedarf es bei kritischen Versorgungsengpässen und einem Versagen der üblichen Marktmechanismen eines belastbaren und fälschungssicheren Verteilungssystems. Nach über 50 Jahren soll dieses grundsätzlich noch vorhandene System der Bezugsberechtigungen in Papierform („Lebensmittelmarken“) durch ein neues digital unterstütztes System ersetzt werden. Die Voraussetzungen für eine spätere mögliche Implementierung dieses Systems zu erörtern und eine Machbarkeit zu untersuchen, sind zentraler Inhalt dieses Projektvorhabens.

Dazu ist es erforderlich, ein grundlegendes Konzept für Bezugsberechtigungen auf Basis von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und den dafür geeigneten technologischen Bausteinen zu erarbeiten. Dies zum Anlass nehmend, müssen die aktuellen Normbedarfe aus den 1950er und 1960er-Jahren neu gestaltet und angepasst werden, sie es bei Lebensmittel, Hygieneprodukten, Medizin- und Arzneibedarfe oder Dienstleistungen im Rahmen der Deckung von Grundbedürfnissen, differenziert nach Kriterien der EndverbraucherInnen. Dieses IKT-Bezugsberechtigungskonzept soll flexibel für verschiedenste Katastrophen- und Krisenszenarien (zB Blackout, Internetausfälle, vernetzte Krisen) einsetzbar sein und im Falle von Mangellagen eine möglichst faire und effiziente Verteilung von Gütern und Dienstleistungen sicherstellen. Ein derartiges Konzept erlaubt theoretisch eine bedarfsangepasste rasche Kontingentierung, Abstimmung auf die aktuellen Bedürfnisse der Bevölkerung und der Unternehmen sowie eine Steuerung und Monitoring in Echtzeit, wenn anverwandte IKT-Systeme wie Distributions- und Logistiksysteme, Lagerbewirtschaftungen und Verteilungssysteme angebunden werden können.

Neben diesen Vorteilen entstehen andererseits allerdings neue Risiken bei der Einführung eines digitalen IKT-Konzepts. Es muss Missbrauchs- und fälschungssicher gestaltet sein, Security-by-Design-Prinzipien folgen und dennoch typische Anwendungsfälle berücksichtigen (zB Tausch, Nachbarschaftshilfe). Neben einer resilienten und redundanten Ausgestaltung muss auch ein temporärer Offline-Inselbetrieb ermöglicht werden, insbesondere bei großflächigem IKT-Ausfall, und danach eine konsistente Datensynchronisation gewährleistet werden.

Aus den Erfahrungen der Pandemie in den letzten beiden Jahren wird in diesem Projektvorhaben explizit auch die Frage nach den gesellschaftlichen und sozialen Auswirkungen beim Einsatz eines IKT-Konzepts gestellt. Neben Gestaltungsfragen, wie ein solches digitales Konzept von möglichst allen Bevölkerungsteilen verwendet werden kann – also nicht nur von IT-affinen „Digital Natives“ – wird analysiert, wie das mögliche Design einen niederschwelligen Gebrauch durch breite Bevölkerungsschichten unterstützen und Verhaltensweisen von Menschen in unsicheren wirtschaftlichen Mangellagen (zB Schwarzmarktbildung, Tauschwirtschaft) möglichst berücksichtigen kann. Außerdem wird erörtert, wie das IKT-Bezugsberechtigungskonzept in die öffentliche Verwaltung, insbesondere im Kontext der für Wirtschaftslenkung verantwortlichen Bundesministerien, sowie in den föderalen Strukturen eingebettet und sicher betrieben werden kann.

Ein solches IKT-Bezugsberechtigungskonzept bildet einen wesentlichen Baustein in der Modernisierung der wirtschaftlichen Krisenvorsorge unter Berücksichtigung der digitalen Abhängigkeit des gesellschaftlichen Lebens in Österreich und der Sicherheit der Bevölkerung.

 

  • Partner: AIT Austrian Institute of Technology GmbH (Konsortialführer), BMK, BMAW, BML, Stadt Wien, Land Tirol, Fraunhofer Austria, Johannes-Kepler-Universität, Statistik Austria, Östereichische Gesellschaft für Ernährung, Arbeiterkammer, youniqx Identity AG, DI Dr Hermann Bühler GmbH – Ingenieurbüro/Unternehmensberatung, Österreichischer Zivilschutzverband, Wirtschaftskammer Österreich
  • Projektlaufzeit: 03/2023 – 02/2025
  • Förderprogramm: KIRAS Sicherheitsforschung – Ausschreibung 2021/22, 3.1.39 Modernisierung des Bezugsberechtigungssystems für die Versorgung der österreichischen Bevölkerung in Krisenfällen